29.01.2010 | Rückforderung von Provisionen
Wann darf der Versicherer Provisionen zurückfordern - das kleine 1x1 für Vertreter
von Rechtsanwalt Bernhard Schleicher, Kanzlei Dr. Heinicke, Eggebrecht, Ossenforth & Kollegen, München
Laufend beschäftigen sich deutsche Gerichte mit Provisionsrückforderungsklagen der Versicherer gegen ihre meist ehemaligen Vertreter. Lesen Sie nachfolgend, was die Versicherer fordern und wie Sie entsprechende Klagen scheitern lassen können.
Ausgangslage
Rückforderungsklagen gegen den Vertreter finden fast ausschließlich nach Vertragsbeendigung statt. Das hat verschiedene Gründe:
- Zum einen gibt es dann keine Provisionsansprüche des Vertreters mehr, mit denen der Versicherer Rückforderungsbeträge im Rahmen der monatlichen Provisionsabrechnung verrechnen könnte.
- Zum anderen erhöht sich die Stornoquote nach Vertragsbeendigung bzw. nach Freistellung des Vertreters oft deutlich. Denn der Nachfolgevertreter ist nicht unbedingt an der Rettung stornogefährdeter Verträge und damit an der Rettung des Provisionsanspruchs des Vorgängervertreters interessiert. Oder der Vertreter deckt selbst nach Vertragsbeendigung ihm treue Kunden um.
Nach der Vertragsbeendigung ist beim Versicherer die Hemmschwelle für Klagen generell herabgesetzt. Das liegt daran, dass der Versicherer an einer endgültigen Abrechnung interessiert ist, notfalls eben auch im Klageweg.
Saldierung ungenügend
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