01.06.2007 | Schadensfälle mit Kfz-Bezug
Die wichtigsten Urteile des Bundesgerichtshofs im Überblick
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat zahlreiche Urteile zu Schadensfällen mit Kfz-Bezug gefällt. Wir verschaffen Ihnen nachfolgend einen Überblick.
Unwahre Angaben in der Schadenmeldung führen zur Leistungsfreiheit des Versicherers. Das gilt auch, wenn der Versicherer per Abfrage einer Datei zur Abwehr von Versicherungsbetrügereien ("Uniwagnis") die Unwahrheiten entdeckt, bevor er gezahlt hat.
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Begründung des BGH: Erkenntnismöglichkeiten des Versicherers in der Uniwagnis-Datei lassen die Aufklärungsobliegenheit des Versicherungsnehmers zu Vorschäden unberührt. Der Versicherer wisse nicht, ob noch weitere verschwiegene Schäden vorlägen, zumal die Uniwagnis-Datei nicht alle Unfallschäden enthalte. Jedenfalls seien ihm solche Schadenereignisse unbekannt, die nicht zu einer Bearbeitung durch einen Versicherer geführt haben (Urteil vom 17.1.2007, Az: IV ZR 106/06; Abruf-Nr. 070785 ).
Beachten Sie: Das Kammergericht Berlin hatte zu einem ähnlichen Fall im Jahr 2005 entschieden: Wenn es beim Versicherer eine Anweisung gebe, jeden Fall durch die Uniwagnis-Datei zu filtern, seien Falschangaben des Versicherungsnehmers zu Vorschäden weitgehend unschädlich. Mit einem kleinen Seitenhieb in seinem aktuellen Urteil hat der BGH dieses Urteil als falsch bezeichnet, weil ja nicht sicher sei, dass damit alle Vorschäden aufgespürt werden.
Außerdem hat der BGH klargestellt, dass es nicht darauf ankommt, ob das Abfrageergebnis schon vor Eingang des vom Versicherungsnehmer ausgefüllten Fragebogens vorlag.
Wichtig: Nur vorsätzliche Falschangaben schaden. Weiß der Versicherungsnehmer nichts von einem Vorschaden, weil er das Auto selbst gebraucht gekauft hat und ihm dabei der Schaden verschwiegen wurde, kann er ihn gar nicht angeben.
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