01.08.2007 | Scheidung
Berufsunfähigkeitsversicherung und Versorgungsausgleich
Voraussetzung für die Einbeziehung einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung in den Versorgungsausgleich bei einer Ehescheidung ist, dass aus dieser Versicherung spätestens bei Ehezeitende Leistungen fällig sind. Maßgebend ist, dass der Rentenfall noch während der Ehe eingetreten ist und der Bewilligungszeitpunkt bei einer rückwirkenden Bewilligung innerhalb der Ehezeit liegt.
Wichtig: Keine Rolle spielt es nach Ansicht des Oberlandesgerichts Brandenburg dagegen, wenn die Rentenleistung erst nach dem Ende der Ehe ausbezahlt worden ist. (Beschluss vom 13.9.2006, Az: 9 UF 80/06) (Abruf-Nr. 071370)
Quelle: Ausgabe 08 / 2007 | Seite 4 | ID 111486