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23.04.2009 | Scheidung

Wem steht die Lebensversicherungssumme zur Ablösung eines Immobilienkredits zu?

Soll mit einer auf einen Ehegatten allein laufenden Lebensversicherung der von beiden Eheleuten gemeinsam aufgenommene Kredit zum Erwerb der Eigentumswohnung abgelöst werden, so steht das Versicherungsguthaben beiden zur Hälfte zu. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Bremen entschieden.  

Der Fall

Die Eheleute lebten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Eine Lebensversicherung war abgeschlossen worden, um den Kredit zum Erwerb der Eigentumswohnung abzulösen. Versicherungsnehmerin war zunächst die Ehefrau. Auf Druck der finanzierenden Bank wurde dann der Ehemann als Versicherungsnehmer eingetragen.  

Nach der Trennung veräußerten die Eheleute die Wohnung. Mit dem Verkaufserlös tilgten sie die Kreditverbindlichkeiten vollständig. Der Ehegatte ließ sich die Versicherungssumme aus der Lebensversicherung auszahlen. Die Ehegattin verlangt die Hälfte der ausgekehrten Versicherungssumme.  

 

Die Entscheidung  

Das OLG Bremen gab der Ehefrau Recht. Die Übertragung der Lebensversicherung auf den Ehegatten sei nicht als ehebezogene Zuwendung zu werten, da es an einer Zuwendung der Frau an den Mann fehle. Denn die auf die Lebensversicherung eingezahlten Beiträge sollten nicht in das Alleinvermögen des Ehegatten übergehen. (Beschluss vom 23.9.2008, Az: 4 W 6/08; Abruf-Nr. 090169).