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02.10.2008 | Schenkung

Wenn Geld auf den Namen des Kindes angelegt wird

Legt ein Elternteil – als gesetzlicher Vertreter für beide Eltern handelnd – einen Geldbetrag als Festgeldanlage auf den Namen seines minderjährigen Kindes an, so steht dem Kind als Konto-Inhaber die Forderung im Regelfall auch materiellrechtlich zu – und nicht den Eltern. Diese Erfahrung musste ein Versicherungsvertreter vor dem Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken machen. Dieser hatte, als seine Ehe noch bestand, hohe Einkünfte erzielt und davon Gelder auf den Namen seines Kindes angelegt. Nach der Scheidung verlangte das Kind vom Vater, dem Vertreter, das Geld zurück, über das jener verfügt hatte. Das OLG gab dem Kind Recht. (Urteil vom 28.12.2007, Az: 4 U 8/07) (Abruf-Nr. 081096)  

Quelle: Ausgabe 10 / 2008 | Seite 2 | ID 121833