28.05.2009 | Schrittweise Einführung ab 2010
Der elektronische Entgeltnachweis (ELENA) - So müssen Sie ab 2010 Daten übermitteln
Die Einkommens- und Beschäftigungsdaten der Arbeitnehmer sollen künftig in einer zentralen Datenbank gespeichert werden (ELENA-Verfahrensgesetz; Abruf-Nr. 090974). Sie als Arbeitgeber müssen deshalb ab dem 1. Januar 2010 die Einkommens- und Beschäftigungsdaten Ihrer Mitarbeiter auf elektronischem Weg monatlich an eine zentrale Datenbank bei der Deutschen Rentenversicherung weiterleiten.
Keine Entgeltbescheinigungen mehr in Papierform
Derzeit müssen Arbeitnehmer bei Behörden Entgeltbescheinigungen vom Arbeitgeber in Papierform vorlegen, wenn sie bestimmte Leistungen (zum Beispiel Arbeitslosen- oder Elterngeld) beantragen. Diese Papierbescheinigungen sollen durch ein elektronisches Verfahren ersetzt werden.
Arbeitgeber müssen dann keine Bescheinigungen mehr ausstellen, sondern monatlich Daten an eine zentrale Datenbank melden. Die Übermittlung soll mittels des bereits vorhandenen DEÜV-Verfahrens geschehen, das für das ELENA-Verfahren erweitert werden soll.
Datenabruf durch Behörden
In einem ersten Schritt soll zunächst die Bundesagentur für Arbeit ab dem Jahr 2012 den elektronischen Entgeltnachweis für die Berechnung von Leistungsansprüchen nutzen. Anschließend sollen die Wohngeld- und Elterngeldstellen mit dem Abruf beginnen. Auf Basis der dabei gewonnenen Erfahrungen soll das Verfahren dann auf andere Bereiche ausgeweitet werden.