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01.09.2007 | Schuldzinsen

Gemischt genutzte Gebäude richtig finanzieren

Um den Schuldzinsenabzug bei gemischt genutzten teilweise fremdfinanzierten Gebäuden zu optimieren, müssen die Gebäudeteile getrennt finanziert werden, und zwar bis ins letzte Detail. Eine Aufteilung sollte aber auch erfolgen, wenn anfangs das ganze Gebäude zur Einkünfteerzielung verwendet wird und die Schuldzinsen somit voll abziehbar sind. Wird nämlich später ein Teil nicht mehr zur Einkünfteerzielung verwendet, zum Beispiel wegen Nutzung zu eigenen Wohnzwecken, kann eine unterlassene Aufteilung und Zuordnung nicht nachgeholt werden. Folge: Die Schuldzinsen müssen aufgeteilt werden und sind nur noch anteilig als Werbungskosten abzugsfähig. Das gilt auch, wenn zwischenzeitlich eine Umschuldung erfolgt und das neue Darlehen somit dem Gebäudeteil zugeordnet werden könnte, der noch der Einkünfteerzielung dient.  

Unser Tipp: Eine ausführliche Beitragsserie zur steuergünstigen Finanzierung von gemischt genutzten Gebäuden finden Sie in der Mai- und Juni-Ausgabe 2006. (Bundesfinanzhof, Beschluss vom 5.3.2007, Az: IX B 2/07) (Abruf-Nr. 071848)  

Quelle: Ausgabe 09 / 2007 | Seite 3 | ID 112149