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29.06.2009 | Sozialversicherung

Juniorchef kann versicherungspflichtig sein

Der als Juniorchef in einer Familiengesellschaft tätige Sohn ist nach Ansicht des Landessozialgerichts (LSG) Nordrhein-Westfalen dann sozialversicherungspflichtig, wenn er  

  • zwar seit dem Tod der Mutter neben seinem Onkel die Geschäftsleitung ausübt,
  • aber keinerlei Unternehmerrisiko trägt und der Onkel allein mit der vollen rechtlichen Befugnis eines Gesellschafters ausgestattet ist und bleibt.

Wichtig: Der Annahme eines versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses steht nicht entgegen, dass die Abhängigkeit unter Familienangehörigen im Allgemeinen weniger stark ausgeprägt und deshalb das Weisungsrecht möglicherweise mit gewissen Einschränkungen ausgeübt wird, so das LSG. (Urteil vom 26.3.2009, Az: L 16 KR 71/08) (Abruf-Nr.  

Quelle: Ausgabe 07 / 2009 | Seite 2 | ID 127985