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23.04.2009 | Sozialversicherung

Keine Beitragspflicht für einen Fremdgeschäftsführer

Für einen Fremdgeschäftsführer einer GmbH besteht keine Versicherungspflicht, wenn er die Gesellschafter eines Unternehmens dominiert. In dem vom Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen entschiedenen Fall konnten die Gesellschafter die Aktivitäten des Geschäftsführers aufgrund seines Fachwissens und seiner Geschäftsgewandtheit nicht ansatzweise kontrollieren. Zudem war der Geschäftsführer mit Globalbürgschaften und Privatdarlehen auch ein erhebliches unternehmerisches Risiko eingegangen. Somit ging das LSG trotz ursprünglich fest vereinbarter Arbeitszeit (15 Wochenstunden) und bestehender Urlaubsansprüche von einer selbstständigen Tätigkeit aus. Entscheidend sei bei der Beurteilung immer, inwieweit der Geschäftsführer tatsächlich an Weisungen gebunden ist und seine Leistung in einer vorgegebenen Ordnung erbringen muss. (rechtskräftiges Urteil vom 24.1.2007, Az: L 2 R 35/06) (Abruf-Nr. 090335)  

Quelle: Ausgabe 05 / 2009 | Seite 1 | ID 126090