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01.07.2006 | Sozialversicherung

Keine Familienversicherung bei Renten-Bezug aus LV

Eine wichtige Information für Sie und Ihre Kunden: Von der Familienversicherung ist ausgeschlossen, wer eine Rente aus einer sofort beginnenden privaten Versicherung mit einem Zahlbetrag über einem Siebtel der monatlichen Bezugsgröße bezieht. In dem vom Bundessozialgericht (BSG) entschiedenen Fall bezog die Ehefrau eines Mitglieds der Barmer Ersatzkasse eine Rente von monatlich 755 DM aus einem privaten Versicherungsvertrag und lag damit über der Grenze.

Beachten Sie: Das BSG orientiert sich bei seiner Entscheidung an folgenden Grundsätzen:

  • Familienversichert sei, wer kein Gesamteinkommen habe, das regelmäßig im Monat ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nach §  18 Sozialgesetzbuch (SGB) IV überschreite (§  10 SGB V).
  • Renten seien dabei mit dem Zahlbetrag zu berücksichtigen und nicht mit dem steuerpflichtigen Betrag.
  • Zu den Renten zählten Renten der gesetzlichen Rentenversicherung und Renten aus privatrechtlichen Versicherungsverträgen.

    (Urteil vom 25.1.2006, Az: B 12 KR 10/04 R; Abruf-Nr.  061492 )