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01.01.2005 | Sozialversicherung

Kinderlose Arbeitnehmer zahlen mehr

Ihre kinderlosen Mitarbeiter müssen ab 1. Januar 2005 für die Pflegeversicherung monatlich 1,1 Prozent des Bruttoeinkommens bis zur Beitragsbemessungsgrenze zahlen. Sie als Arbeitgeber zahlen weiterhin 0,85 Prozent. Den Zuschlag von 0,25 Prozent leisten müssen kinderlose Mitarbeiter, die das 23. Lebensjahr vollendet haben. Und zwar ab dem Monat, nach dem der kinderlose Mitarbeiter das 23. Lebensjahr vollendet hat. Keinen Zuschlag zahlen

  • Mitarbeiter, die vor dem 1. Januar 1940 geboren wurden,
  • Wehr- und Zivildienstleistende sowie
  • Bezieher von Arbeitslosengeld II.

    Beachten Sie: In Sachsen zahlen kinderlose Mitarbeiter künftig 1,6 Prozent (1,35 + 0,25 Prozent). Für Sie als Arbeitgeber bleibt es bei 0,35 Prozent.

    Quelle: Ausgabe 01 / 2005 | Seite 3 | ID 97284