01.08.2005 | Spekulationsgeschäfte
Besteuerung auch 1996 verfassungswidrig?
Die Besteuerung von Gewinnen aus privaten Spekulationsgeschäften mit Wertpapieren und Optionsrechten war auch im Jahr 1996 verfassungswidrig. Zu diesem Schluss ist das Finanzgericht Münster gekommen. Es hat dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Frage vorgelegt, ob § 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b Einkommensteuergesetz (EStG) und § 22 Nummer 3 Satz 1 EStG in der für 1996 geltenden Fassung verfassungswidrig und nichtig sind. Das Aktenzeichen beim BVerfG lautet 2 BvL 8/05.
Unser Service: Einen aktuellen Überblick über die Urteile zur Verfassungswidrigkeit der Spekulationsbesteuerung finden Sie im Online-Service im Internet (www.iww.de). (Beschluss vom 17.5.2005, Az: 8 K 4710/01 E; Abruf-Nr. 051419 )
Quelle: Ausgabe 08 / 2005 | Seite 4 | ID 97391