22.02.2008 | Spekulationsgeschäfte
BVerfG: Besteuerung im Jahr 1999 verfassungsgemäß
Wichtig für Ihre privaten Spekulationsgeschäfte: Die Besteuerung von privaten Wertpapiergeschäften für den Veranlagungszeitraum 1999 ist verfassungsgemäß. Zu diesem Schluss kommt das Bundesverfassungsgericht (BVerfG). Es hat sich damit der Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 29. November 2005 (Az: IX R 49/04; Abruf-Nr. 051816) angeschlossen. Folge: Damit ist die Besteuerung ab dem Veranlagungszeitraum 1999 verfassungsgemäß.
Wichtig: Es ist anzunehmen, dass bisher in diesem Punkt vorläufige Steuerfestsetzungen demnächst für endgültig erklärt werden. Der Beschluss hat zwei weitere Konsequenzen: Aufgrund der Verfassungsmäßigkeit dürfen auch ab 1999 innerhalb der Spekulationsfrist realisierte Verluste dauerhaft verrechnet werden. Ende 2008 vorhandene Verlustvorträge dürfen bei der Abgeltungsteuer noch bis Ende 2013 mindernd bei den Kapitaleinkünften berücksichtigt werden. Sehen Sie dazu im Einzelnen Ausgabe 7/2007, Seite 16. (Beschluss vom 10.1.2008, Az: 2 BvR 294/06) (Abruf-Nr. 080292)