01.06.2006 | Spekulationsgeschäfte
Keine Aussetzung der Vollziehung mehr
Das Bundesfinanzministerium gewährt hinsichtlich der Besteuerung der Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften bzw. aus Termingeschäften für Veranlagungszeiträume ab 1994 keine Aussetzung der Vollziehung mehr. Begründung: Der Bundesfinanzhof hält in seinen Entscheidungen vom 29. November 2005 (Az: IX R 49/04; Abruf-Nr. 060124 und Az: IX B 80/05; Abruf-Nr. 060684 ) die Besteuerung für den Veranlagungszeitraum 1995 und für die Zeiträume ab 1999 für verfassungsgemäß.
Wichtig: Bescheide für Zeiträume ab 1999 ergehen hinsichtlich der Spekulationsgewinne aber weiterhin vorläufig. (Schreiben vom 31.3.2006, Az: IV A 7 - S 0623 - 6/06; Abruf-Nr. 061256 )
Quelle: Ausgabe 06 / 2006 | Seite 1 | ID 97539