01.04.2004 | Steueränderungen
Einzelheiten zur "Steueramnestie"
Einen ersten Überblick über die "Steueramnestie" und das neue "Strafbefreiungserklärungsgesetz" haben wir Ihnen in der Februar-Ausgabe (Seiten 15 bis 18) gegeben. Jetzt konkretisiert und erläutert das Bundesfinanzministerium in einem 28-seitigen Merkblatt Einzelheiten. Darin bestätigt sich unser erster Eindruck, dass Betroffene unbedingt einen Steuerberater zu Rate ziehen sollten, um Fehler zu vermeiden. Denn Fehler beim Ausfüllen gehen zu Lasten der Betroffenen. Im Merkblatt heißt es dazu:
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