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28.08.2008 | Steueränderungen

Wichtige Änderungen für Vermittler ab 2009

Der vom Bundeskabinett verabschiedete Gesetzentwurf zum „Jahressteuergesetz 2009“ enthält zwei Änderungen, die für Sie als Vermittler wichtig sind:  

  • Die Erstattung der Abschluss- und Vertriebskosten, dieeinige Vermittler ihren Kunden bei Abschluss eines Altersvorsorgevertrags gewähren, soll ab 2009 bei den Kunden als sonstige Leistung steuerpflichtig sein. Dafür sorgt der neue § 22 Nummer 5 Satz 6 Einkommensteuergesetz (EStG). Im Gegenzug mindert die Erstattung weder die Zulagen noch den Sonderausgabenabzug.
  • Auch Personenunternehmen sollen bei ihrer Bank für bestimmte nach 2008 fließende Kapitalerträge einen Antrag stellen können, dass diese Betriebseinnahmen nicht der Abgeltungsteuer unterliegen. Diese bereits für Körperschaften vorgesehene Möglichkeit soll auf die Gewinneinkünfte des EStG ausgeweitet werden. Es handelt sich dabei vor allem um ausländische Kapitalerträge, Optionsprämien sowie Kursgewinne nach dem neuen § 20 Absatz 2 EStG. Die Bank muss die Freistellung dem Bundeszentralamt für Steuern melden.

Unser Service: Den Gesetzentwurf finden Sie wie immer in „myIWW“ (www.iww.de) im „Online-Service“ unter „Gesetzesmaterialien“ –Stichwort: „Steueränderungen“.  

Quelle: Ausgabe 09 / 2008 | Seite 1 | ID 121241