27.05.2010 | Steuerberatungskosten
Private Steuerberatungskosten sind nicht abziehbar
Private Steuerberatungskosten (zum Beispiel für das Erstellen der Einkommensteuererklärung) können seit dem 1. Januar 2006 nicht mehr steuermindernd als Sonderausgaben abgezogen werden. Aus Sicht des Bundesfinanzhofs ist das nicht verfassungswidrig.
Beachten Sie: Absetzbar sind und bleiben aber beruflich bzw. betrieblich veranlasste Steuerberatungskosten. Gemischt veranlasste Aufwendungen sind entsprechend aufzuteilen. (Urteil vom 4.2.2010, Az: X R 10/08) (Abruf-Nr. 101215)
Quelle: Ausgabe 06 / 2010 | Seite 4 | ID 135941