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01.07.2007 | Steuererklärung

Startschuss für die neue Steuer-Identifikationsnummer

Zum 1. Juli 2007 wird die bundeseinheitliche Steuer-Identifikationsnummer (TIN) eingeführt. Zunächst übermitteln die Meldebehörden bis September alle registrierten Einwohner an das Bundeszentralamt für Steuern. Dieses teilt Ihnen dann die TIN und die gespeicherten Daten (Name, Anschrift, Geschlecht, Geburtstag und -ort, zuständiges Finanzamt) mit. Die Nummer gilt von Geburt an bis 20 Jahre nach dem Tod. Sie ändert sich weder bei Orts- noch Finanzamtswechsel. Die alten Steuernummern entfallen. Die neue Nummer soll dem Fiskus ermöglichen, Steuererklärungen und Verwaltungsabläufe elektronisch zu erledigen. Auch im elektronischen Lohnsteuerverfahren bringt sie Ihnen als Arbeitgeber Erleichterungen.

Allerdings ergeben sich auch schärfere Kontrollmöglichkeiten: Behörden wie Arbeits- und Sozialämter, BAföG- und Wohngeldstellen können sämtliche Daten abgleichen. Außerdem gelangen die in der zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen gesammelten Informationen an die Finanzämter. Diese können Rentner ab 2005 zur Abgabe einer Steuererklärung auffordern. Anleger mit Kapital im Ausland müssen die neue Kennzahl bei ausländischen Kontoverbindungen an die Bank nachreichen. (Verordnung zur Einführung dauerhafter Identifikationsnummern vom 28.11.2006; Abruf-Nr.  070392 )

Quelle: Ausgabe 07 / 2007 | Seite 1 | ID 111095