19.12.2008 | Steuerfreier Sachbezug
So gestalten Sie Tankgutscheine
für Ihre Mitarbeiter „finanzamtssicher“
Viele Arbeitgeber wollen fleißigen Mitarbeitern durch die Ausgabe von Tankgutscheinen lohnsteuerfrei etwas zukommen lassen. Lohnsteuerlich gesehen ist dieses beliebte Modell aber höchst riskant. Das zeigt eine Verfügung der Oberfinanzdirektion (OFD) Hannover, die verschiedene Gutscheinmodelle untersucht und nur eines für zulässig erachtet hat.
Grundsätze Warengutscheine
Bei der Ausgabe von Tankgutscheinen steht immer die Frage im Mittelpunkt, ob es sich um einen Sachbezug oder um Barlohn handelt. Zum besseren Verständnis nachfolgend zunächst die Grundzüge der lohnsteuerlichen Behandlung von Warengutscheinen.
Beim Arbeitgeber einzulösende Warengutscheine
Bei Warengutscheinen, die beim Arbeitgeber einzulösen sind, handelt es sich immer um einen Sachbezug. Das gilt auch, wenn der Gutschein auf einen Euro-Betrag ausgestellt ist. Die monatliche Freigrenze für Sachbezüge in Höhe von 44 Euro (§ 8 Absatz 2 Satz 9 Einkommensteuergesetz [EStG]) und der jährliche Rabattfreibetrag von 1.080 Euro (§ 8 Absatz 3 EStG) sind grundsätzlich anwendbar.
Beachten Sie: Der Arbeitslohn fließt dem Mitarbeiter erst mit Einlösen des Warengutscheins beim Arbeitgeber zu (R 38.2 Absatz 3 Satz 2 Lohnsteuer-Richtlinien [LStR]).
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