01.06.2006 | Steuersparen mit Beratervertrag zwischen Senior und Junior
So gestalten Sie den Beratervertrag mit einem nahen Angehörigen richtig
von Manfred Braunigger, Dipl.-Finw. und Rechtsanwalt, München
Nach der Übergabe der Versicherungsagentur an Kinder oder andere nahe Angehörige kann es sinnvoll sein, dass der Senior weiter für die Agentur tätig ist. Der Junior kann sich das Know-how und die geschäftlichen Beziehungen des Seniors zu Nutze machen. Neben dem finanziellen Aspekt wird dem Senior daran gelegen sein, im Laufe der Berufstätigkeit aufgebaute Kontakte zu pflegen und nicht abrupt aus dem Erwerbsleben auszuscheiden.
Auch unter steuerlichen Gesichtspunkten ist diese Gestaltung interessant: Die Zahlungen an den Senior verringern den Gewinn des Juniors und damit sowohl seine Einkommen-/Körperschaftsteuer als auch die Gewerbesteuer. Im Gegenzug muss der Senior die Gewinne aus der Beratertätigkeit der Einkommensteuer unterwerfen. Außerdem handelt es sich bei den Einkünften aus der Beratertätigkeit um gewerbliche Einkünfte, die der Gewerbesteuer unterliegen. Da das Gewerbesteuergesetz einen Freibetrag von 24.500 Euro vorsieht, fällt allerdings nur Gewerbesteuer an, wenn der Gewerbeertrag aus der Beratertätigkeit diesen Betrag überschreitet.
Damit Sie bei der Ausgestaltung des Vertrags Fehler vermeiden, stellen wir Ihnen nachfolgend Formulierungshilfen zur Erstellung eines Beratervertrags vor. Anschließend erläutern wir Ihnen die einzelnen Bestimmungen.
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Der Vorschlag für den Beratervertrag kann nicht alle in der Praxis vorkommenden Vertragsgestaltungen berücksichtigen. Unser Ziel ist es, eine Formulierungshilfe zu geben und Gestaltungsvorschläge zu unterbreiten. Im Einzelfall kann es dennoch ratsam sein, zur Vermeidung von Rechtsunsicherheiten bzw. zur steueroptimalen Gestaltung einen Rechtsanwalt bzw. Steuerberater einzuschalten.
Anschließend sollten Sie den Vertrag in zweifacher Ausfertigung unterzeichnen. Der neue und der bisherige Agenturinhaber sollten eine Ausfertigung erhalten.
Wichtig: Der Vertrag kann nicht nur als Muster für einen Vertrag mit nahen Angehörigen, sondern auch für Vereinbarungen mit Dritten genutzt werden. Bei Verträgen mit nahen Angehörigen gelten aber Besonderheiten.
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