04.01.2010 | Telefon
Handy am Steuer: Selbst Einschaltversuch ist verboten
Wer am Steuer ein Handy aufnimmt, um dieses zum Telefonieren einzuschalten, handelt verbotswidrig. Das gilt auch dann, wenn das Einschalten am entladenen Akku scheitert, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Köln (Beschluss vom 14.4.2009, Az: 83 Ss-OWi 032/09; Abruf-Nr. 092381).
Wichtig: Erlaubt ist dagegen das Aufnehmen des Geräts, um es lediglich von einem Ablageort an einen anderen zu legen. Hier werde keine Bedienfunktion des Geräts gebraucht, entschied das OLG (Beschluss vom 23.8.2005, Az: 83 Ss-OWi 19/05; Abruf-Nr. 053000).
Quelle: Ausgabe 01 / 2010 | Seite 2 | ID 132539