01.08.2005 | Telefon- und Internet-Kosten
So versteuern Sie die Privatnutzung betrieblicher Kommunikationsmittel richtig
von Manfred Braunigger, Rechtsanwalt und Diplom-Finanzwirt, München
Geschäfte werden oft telefonisch oder per E-Mail abgewickelt oder angebahnt. Daher sind alle Aufwendungen Betriebsausgaben, die mit der Errichtung und dem Unterhalt eines betrieblich genutzten Telefons oder Internet-Zugangs im Zusammenhang stehen.
Regelmäßig werden diese Geräte auch privat genutzt. Diese anteiligen Aufwendungen dürfen den Gewinn nicht mindern. Oftmals ist die Privatnutzung jedoch nicht nachvollziehbar. Streitigkeiten vor allem mit Betriebsprüfern sind vorprogrammiert.
Der folgende Beitrag stellt Ihnen die Rechtslage dar und liefert Ihnen Argumentationshilfen gegenüber der Finanzverwaltung.
Zu den als Betriebsausgaben abzugsfähigen Telefonkosten gehören alle Aufwendungen, die mit der Einrichtung und dem Unterhalt eines Telefonanschlusses, Auto- und Mobiltelefons oder Internet-Zugangs anfallen. Darunter fallen:
Die Anschlussgebühren |
Die Einrichtungs- und Installationskosten |
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