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27.05.2011 | Umgang mit dem Finanzamt

Gebührenpflicht für verbindliche Auskünfte rechtens

Die Gebührenpflicht für verbindliche Auskünfte ist verfassungsgemäß. Das gilt nach Ansicht des Bundesfinanzhofs selbst dann, wenn die Gebühr im Einzelfall besonders hoch ausfällt; im Streitfall waren es 91.456 Euro (Urteil vom 30.3.2011, Az: I R 61/10; Abruf-Nr. 111572; Beschluss vom 30.3.2011, Az: I B 136/10; Abruf-Nr. 111573).  

Quelle: Ausgabe 06 / 2011 | Seite 1 | ID 145482