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28.10.2010 | Umgang mit dem Finanzamt

Kostenpflicht für verbindliche Auskünfte verfassungsgemäß

Die seit dem Jahr 2007 geltende Gebührenpflicht für die Erteilung einer verbindlichen Auskunft gemäß § 89 Absatz 3 bis 5 Abgabenordnung ist verfassungsgemäß. Zu diesem Schluss kommt das Finanzgericht (FG) Münster (Urteil vom 1.7.2010, Az: 3 K 722/08 S; Abruf-Nr. 103206). Es schließt sich der Auffassung des FG Baden-Württemberg an (rechtskräftiges Urteil vom 17.3.2010, Az: 1 K 661/08; Abruf-Nr. 101684).  

Praxishinweis: Die vom FG Münster zugelassene Revision wird beim Bundesfinanzhof unter dem Az: I R 61/10 geführt. Unter Hinweis auf dieses Verfahren können betroffene Steuerzahler Einspruch einlegen und Ruhen des Verfahrens beantragen.  

 

Quelle: Ausgabe 11 / 2010 | Seite 5 | ID 139632