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01.08.2003 | Umsatzsteuer

Umsatzsteuer auf GF-Vergütung: Frist verlängert

Nach der neuesten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs kann die Vergütung von Geschäftsführern einer Personengesellschaft in bestimmten Fällen der Umsatzsteuer unterliegen. Das Bundesfinanzministerium hatte allen Betroffenen zunächst eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2003 gewährt: Bis dahin sollten die Konsequenzen des BFH-Urteils nicht gezogen werden. Diese Frist ist nun bis zum 31. Dezember 2003 verlängert worden (Schreiben vom 17.6.2003, Az: IV B 7 - S 7100 - 121/03). Bis zu diesem Zeitpunkt müssen die Verträge angepasst werden, um eine Umsatzsteuerpflicht der Geschäftsführungsvergütung zu vermeiden.

Unser Service: Wie Sie die Verträge anpassen, haben wir in einem Beitrag im Internet mit der Abruf-Nr.  030883 zusammengestellt.

Quelle: Ausgabe 08 / 2003 | Seite 4 | ID 97031