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· Fachbeitrag · Urlaub

Schwerbehinderten-Zusatzurlaub: So gehen Sie als Arbeitgeber damit richtig um

von Fachanwalt für Arbeitsrecht Rainer Hoffmann, St. Ingbert

| Schwerbehinderte haben Anspruch auf Zusatzurlaub. In der Praxis tauchen immer wieder Fragen auf. Unsicherheit herrscht vor allem, wie der Urlaubsanspruch bei Eintritt der Schwerbehinderteneigenschaft zu berechnen und wie der Urlaub abzugelten ist. |

Eckpunkte für Schwerbehinderten-Zusatzurlaub

Zum besseren Verständnis zunächst die Regeln zum Zusatzurlaub im Überblick: Schwerbehinderte haben einen gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Zusatzurlaub von fünf Arbeitstagen im Kalenderjahr (§ 125 Abs. 1 Satz 2 Sozialgesetzbuch [SGB] IX). Verteilt sich die regelmäßige Arbeitszeit auf mehr oder weniger als fünf Arbeitstage in der Kalenderwoche, erhöht oder vermindert sich der Zusatzurlaub entsprechend (§ 125 Abs. 1, Halbsatz 2 SGB IX).

 

Sehen tarifliche, betriebliche oder sonstige Urlaubsregelungen für Schwerbehinderte einen längeren Zusatzurlaub vor, gelten sie weiter (§ 125 Abs. 1 Satz 2 SGB IX).