10.01.2008 | Verbindliche Auskunft
Erstes Verfahren gegen die neue Gebührenpflicht
Beim Finanzgericht Baden-Württemberg ist eine Klage gegen die Gebührenpflicht für verbindliche Auskünfte anhängig (Az: 1 K 46/07).
Unser Tipp: Müssen auch Sie Gebühren für eine verbindliche Auskunft bezahlen, sollten Sie Einspruch einlegen und unter Hinweis auf das anhängige Musterverfahren Ruhen des Verfahrens aus Zweckmäßigkeitsgründen beantragen (§ 363 Absatz 2 Abgabenordnung). Einen Anspruch auf Ruhen des Verfahrens haben Sie aber erst, wenn das Verfahren beim Bundesfinanzhof anhängig ist.
Quelle: Ausgabe 01 / 2008 | Seite 1 | ID 116850