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10.01.2008 | Verbindliche Auskunft

Erstes Verfahren gegen die neue Gebührenpflicht

Beim Finanzgericht Baden-Württemberg ist eine Klage gegen die Gebührenpflicht für verbindliche Auskünfte anhängig (Az: 1 K 46/07).  

Unser Tipp: Müssen auch Sie Gebühren für eine verbindliche Auskunft bezahlen, sollten Sie Einspruch einlegen und unter Hinweis auf das anhängige Musterverfahren Ruhen des Verfahrens aus Zweckmäßigkeitsgründen beantragen (§ 363 Absatz 2 Abgabenordnung). Einen Anspruch auf Ruhen des Verfahrens haben Sie aber erst, wenn das Verfahren beim Bundesfinanzhof anhängig ist.  

Quelle: Ausgabe 01 / 2008 | Seite 1 | ID 116850