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28.03.2008 | Verbraucherkredit-Richtlinie verabschiedet

Künftig EU-weite Regeln für Verbraucherkredite – die fünf Eckpunkte

von Ulrike Liebscher, Bankbetriebswirtin, Berlin

Was in Deutschland bereits seit 1991 geregelt ist, soll nun auch EU-weit zu mehr Transparenz und Verbraucherschutz bei der Kreditaufnahme führen. Das Europäische Parlament hat eine entsprechende Verbraucherkredit-Richtlinie vorgelegt.  

Geltungsbereich und Umsetzungsfrist

Die Richtlinie gilt für Kredite ab 200 Euro bis höchstens 75.000 Euro. Die Mitgliedsstaaten müssen die Richtlinie innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten in innerstaatliches Recht umsetzen und anwenden, also ab Frühjahr 2010.  

Vorzeitige Rückzahlung eines Kredits

Der Verbraucher hat das Recht, seine Verbindlichkeiten aus einem Kreditvertrag jederzeit ganz oder teilweise zu erfüllen. In solchen Fällen steht dem Verbraucher das Recht auf Ermäßigung der Gesamtkosten des Kredits zu, die sich nach den Zinsen und Kosten für die verbleibende Laufzeit des Vertrags richteten.  

 

Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung für Kreditgeber

Präziser geregelt ist jetzt, dass der Kreditgeber im Falle der vorzeitigen Rückzahlung des Kredits eine „angemessene und objektiv gerechtfertigte“ Entschädigung für die entstandenen, unmittelbar mit der vorzeitigen Rückzahlung des Kredits zusammenhängenden Kosten verlangen kann. Vorausgesetzt, die vorzeitige Rückzahlung fällt in einen Zeitraum, für den ein fester Sollzinssatz vereinbart wurde.  

 

  • Die Entschädigung darf maximal ein Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Kreditbetrags betragen, wenn mindestens ein Jahr zwischen der vorzeitigen Rückzahlung und dem vereinbarten Ablauf des Kreditvertrags liegt.
  • Beträgt der Zeitraum weniger als ein Jahr, darf die Entschädigung nicht höher als 0,5 Prozent sein.