26.02.2010 | Vererbbarkeit oder Hinterbliebenenversorgung
Wie kann der nichteheliche Lebensgefährte bei einer bAV bedacht werden?
Ein Leser hat die Frage aufgeworfen, ob und wie der nichteheliche Partner bei einer bAV bedacht werden kann. Wir haben Dr. Claudia Veh von der SLPM gefragt. Die Antwort lesen Sie im folgenden Beitrag.
Vererbbarkeit bei Altzusagen
Alte Direktversicherungszusagen, die bis zum 31. Dezember 2004 erteilt wurden, sind vererbbar.
Hinterbliebenenversorgung bei Neuzusagen
Bei Neuzusagen in der bAV, die seit dem 1. Januar 2005 erteilt werden, scheidet eine Vererbbarkeit aus. Der nichteheliche Lebensgefährte kann aber über eine Hinterbliebenenversorgung bedacht werden (Bundesfinanzministerium [BMF], Schreiben vom 20.1.2009, Az: IV C 3 - S 2496/08/10011 IV C 5 - S 2333/07/0003; Abruf-Nr. 090362).
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