01.07.2007 | Vermittlerrecht
Richtige Schlichtungsstelle angeben!
Achtung! Für Verbraucherbeschwerden im Bereich Versicherungsvermittlung sind nach der Bekanntmachung des Bundesjustizministeriums im Bundesanzeiger vom 2. Juni 2007 (Seite 5595) allein folgende Ombudsmänner als Schlichtungsstelle nach § 42k Versicherungsvertragsgesetz zuständig:
Versicherungsombudsmann e.V., Kronenstraße 13, 10117 Berlin |
Ombudsmann private Kranken- und Pflegeversicherung, Kronenstraße 13, 10117 Berlin |
Wichtig: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist keine Schlichtungsstelle und darf damit auch nicht als solche in der "Erstinformation" angegeben werden!
Unser Tipp: Passen Sie Ihre Erstinformation entsprechend an! Ein aktualisiertes Muster für die Erstinformation finden Sie im Online-Service unter der Rubrik "Musterverträge und Musterschreiben" - Stichwort: "Vermittlerrecht" - "Erstinformation".
Quelle: Ausgabe 07 / 2007 | Seite 1 | ID 111093