01.05.2007 | Vermögensberatung
Pflichten nach Kündigung des Vertriebsvertrags
Im Fall einer ordentlichen Kündigung bleibt der Vermögensberater bis zum Ablauf der Kündigungsfrist verpflichtet, sich um Vermittlung, Abschluss und Betreuung von Verträgen zu bemühen. Im Gegenzug schuldet die Vertriebsorganisation die Provisionszahlung und muss dem Vermögensberater erforderliche Unterlagen und Informationen zukommen lassen. Kappt die Vertriebsorganisation vor Ablauf der Kündigungsfrist den Notebook-Zugang des Beraters zum firmeninternen Netzwerk und meldet sie ihn aus dem Versorgungswerk und dem Familien-Absicherungs-Plan ab, verletzt sie das Vertrauensverhältnis in schwerwiegender Weise. Sie gibt so dem Vermögensberater Anlass, fristlos zu kündigen. (Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil vom 21.2.2007, Az: 13 U 187/05; Abruf-Nr. 071035 )