Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww

01.07.2004 | Vermögensverwaltung

Haftung wegen verschwiegener Kick-Back-Zahlungen

Vorsicht vor Provisionsabreden bei der Anlagevermittlung und Vermögensverwaltung, die Sie dem Kunden verschweigen! Das Landgericht (LG) Stuttgart verurteilte eine Bank zur Zahlung von Schadenersatz. Sie hatte so genannte Kick-Back-Zahlungen an externe Dritte verschwiegen. Darin sah das LG eine Aufklärungspflichtverletzung. (Urteil vom 12.9.2003, Az: 8 O 128/03; Abruf-Nr.  032643 )

Quelle: Ausgabe 07 / 2004 | Seite 7 | ID 97192