01.08.2006 | Versicherungsrecht
Anwalt des VN muss auf Fristwahrung achten
Setzt der Versicherungsnehmer zur Durchsetzung seines Leistungsanspruches gegen den Versicherer einen Anwalt ein, ist dieser für die Fristwahrung verantwortlich. Er muss unter anderem darauf achten, dass die Klage dem Versicherer rechtzeitig zugestellt wird. In einem Fall vor dem Oberlandesgericht Hamm hatte sich die Zustellung um neun Wochen verzögert, ohne dass der Anwalt tätig wurde. Die durch den Versicherer gesetzte Klagefrist gemäß Â§ 12 Absatz 3 Versicherungsvertragsgesetz wurde dadurch versäumt.
Folge: Die Leistungsablehnung hatte Bestand. (Urteil vom 28.6.2005, Az: I-4 U 165/04; Abruf-Nr. 061586 )
Quelle: Ausgabe 08 / 2006 | Seite 2 | ID 97574