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29.11.2010 | Versicherungsrecht

Begrenzte Vertragsdauer und automatische Verlängerung

Ist in einem Versicherungsschein der „Ablauf“ der Versicherungen zu einem bestimmten Datum vorgesehen und ist dort von einer Vertragsverlängerung keine Rede, darf der Versicherungsnehmer von einer bestimmten Vertragsdauer ausgehen. Er muss nicht damit rechnen, dass der Versicherer in den beigefügten allgemeinen Versicherungsbedingungen etwas Gegenteiliges regelt; und zwar, dass sich der Vertrag um jeweils ein Jahr verlängert, wenn er nicht spätestens drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahrs gekündigt wird (Vertrag mit unbegrenzter Dauer bei eingeschränkter Kündigungsmöglichkeit). Für das Amtsgericht (AG) Meldorf ist die Verlängerungsklausel in den Bedingungen so ungewöhnlich, dass sie nicht Vertragsbestandteil geworden ist. Denn Versicherungsbedingungen würden nicht oder nur oberflächlich gelesen (Urteil vom 26.10.2010, Az: 81 C 834/10; Abruf-Nr. 103684).  

Wichtig: Im Urteilsfall hat das zur Folge, dass der Versicherungsnehmer über das bestimmte Datum hinaus keine Prämien für seine Unfallversicherungen zahlen muss. Der klagende Versicherer geht leer aus.  

Quelle: Ausgabe 12 / 2010 | Seite 1 | ID 140356