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01.09.2007 | Versicherungsrecht

Trotz Gesundheitsproblemen besteht Versicherungsschutz

Wird gegenüber dem Versicherungsnehmer erklärt, dass der Versicherer ihn – bei hohen Prämien – „trotz der bestehenden Gesundheitsprobleme nehme“, kann der Versicherungsnehmer von Folgendem ausgehen: Das Erforderliche sei in das Antragsformular des Versicherers aufgenommen. Darüber hinaus seien keinerlei Angaben zum Gesundheitszustand zu machen. Der Vertrag sei wirksam geschlossen. Will der Versicherer den Vertragsschluss nicht anerkennen, muss er beweisen, dass der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht verletzt hat. (Bundesgerichtshof, Beschluss vom 14.3.2007, Az: IV ZR 42/06) (Abruf-Nr. 071529)  

Quelle: Ausgabe 09 / 2007 | Seite 2 | ID 112152