01.05.2004 | Versicherungsrecht
Wissen ist Schwesterunternehmen nicht zuzurechnen
Eine wichtige Entscheidung hat das Oberlandesgericht München für alle Agenten getroffen, die für verschiedene Gesellschaften eines Konzerns tätig sind: Wissen, das Sie im Rahmen der Tätigkeit für ein von Ihnen vertretenes Unternehmen erlangen, ist nicht gleichzeitig auch einem Schwesterunternehmen zurechenbar. Mit anderen Worten: Die so genannte Auge-und-Ohr-Rechtsprechung gilt nicht Konzern übergreifend. (Urteil vom 30.9.2003, Az: 25 U 2913/03; Abruf-Nr. 04051 )
Quelle: Ausgabe 05 / 2004 | Seite 1 | ID 97155