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01.02.2007 | Versicherungsvermittlerrecht tritt am 22. Mai 2007 in Kraft

Was kommt auf Sie als Einfirmenvertreter künftig zu?

von Sönke Feldhusen, Leiter des Geschäftsbereichs Starthilfe und Unternehmensförderung der IHK Lüneburg-Wolfsburg

Mit über zweijähriger Verspätung kommt die Bundesregierung ihrer Verpflichtung nach, die EU-Versicherungsvermittler-Richtlinie in deutsches Recht umzusetzen. Das neue Versicherungsvermittlerrecht tritt am 22. Mai 2007 in Kraft.

Was geregelt worden ist, geht - wie schon so häufig - über das EU-rechtlich eigentlich Erforderliche hinaus. Für gebundene Vermittler können sich vermeintliche Erleichterungen auch als Handicap erweisen. Wir sagen Ihnen nachfolgend, warum dies so ist.

Die Änderungen im Überblick

Ab dem 22. Mai 2007 wird das Versicherungsvermittlergewerbe zulassungspflichtig. Selbstständige Versicherungsvermittler sind grundsätzlich erlaubnis- und registrierungspflichtig. Sie dürfen nur noch tätig sein, wenn sie

  • einen guten Leumund haben und zuverlässig sind,
  • in geordneten Vermögensverhältnissen leben,
  • ihre Sachkunde und