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02.10.2008 | Versicherungsverträge von A bis Z

Das gilt aktuell in punkto Prämie und Leistung

Nach dem Alterseinkünftegesetz im Jahr 2005 bewirkt die Abgeltungsteuer 2009 erneut grundlegende Veränderungen bei der steuerlichen Behandlung von Prämie und Leistung bei Versicherungsverträgen. Anlass genug, einen Blick in das Jahr 2009 zu werfen, Ihnen alles Wichtige zu erläutern und in einer Checkliste übersichtlich darzustellen – nicht zuletzt für die Gespräche mit Ihren Kunden.  

Steuerliche Behandlung der Prämien

Es gibt drei Möglichkeiten, die Prämien steuermindernd geltend zu machen:  

 

Werbungskosten

Hängen die abgesicherten Risiken mit dem Beruf oder der Erzielung von steuerpflichtigen Einnahmen zusammen, können sie bei den Werbungskosten berücksichtigt werden.  

 

  • Arbeitnehmer können Beiträge zur Berufshaftpflicht-, Rechtsschutz- oder Unfallversicherung als Werbungskosten geltend machen, soweit berufliche Risiken abgedeckt werden. Bei Verträgen, die auch private Risiken absichern (gemischte Verträge), sollten sich Arbeitnehmer den beruflichen Anteil der Prämie bestätigen lassen. Ohne Nachweis werden 50?Prozent akzeptiert.

 

  • Bei Vermietern mindern die Policen rund ums Haus die Einnahmen aus Vermietung. Das gilt beispielsweise für die Gebäude-, Bauherrenhaftpflicht- und Mietausfallversicherung sowie bei möblierter Vermietung für die Hausratversicherung.