10.01.2008 | VVG-Reform
Ab wann gilt das neue VVG? Regeln, Ausnahmen und Übergangsfristen
Seit dem 1. Januar 2008 ist das neue Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in Kraft. Eine zentrale Frage lautet: Ab wann gelten die neuen Regeln? Welche Ausnahmen und Übergangsfristen gibt es? Wann verjähren die Ansprüche?
Geltung für Neuverträge
Grundsatz: Das neue VVG gilt mit dem Inkrafttreten am 1. Januar 2008 für ab diesem Zeitpunkt geschlossene Neuverträge.
Ausnahme: Für bereits bis zum 31. Dezember 2007 gesetzte und abgeschlossene Sachverhalte sind auch bei Neuverträgen die Vorschriften des „alten“ VVG anwendbar, insbesondere die „Vertragsabschlussvorschriften“. Stellt der künftige Versicherungsnehmer seinen Antrag auf Abschluss des Versicherungsvertrags bis zum 31. Dezember 2007, sind zum Beispiel die §§ 5a, 16 ff. VVG anwendbar. Allerdings gilt dies für die § 16 ff. VVG nur auf der Tatbestandsseite, die Rechtsfolgen richten sich nach neuem Recht („Spaltungsmodell“).
Geltung für Altverträge
Grundsatz: Für vor dem 1. Januar 2008 geschlossene Altverträge gilt das neue VVG grundsätzlich erst nach Ablauf einer Übergangsfrist ab dem 1. Januar 2009. Diese Übergangsfrist erhalten die Versicherer, um die Versicherungsbedingungen der Altverträge an die neue Gesetzeslage anzupassen. Die angepassten Bedingungen müssen den Versicherungsnehmern einen Monat vor Inkrafttreten (spätestens bis 30. November 2008) in Textform mitgeteilt werden. Die Unterschiede zum alten Recht sind kenntlich zu machen.
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