28.01.2008 | VVG-Reform
Informationspflichtenverordnung gilt ab dem 1. Juli 2008
Lange wurde um die Inhalte der Informationspflichtenverordnung (VVG-InfoV) gestritten. Kurz vor dem Jahreswechsel wurde sie veröffentlicht. Sie trat daher auch nicht mit dem neuen Versicherungsvertragsgesetz (VVG) am 1. Januar 2008 in Kraft. Erst zum 1. Juli 2008 müssen die Versicherer die Anforderungen erfüllen.
Inhalte der VVG-InfoV
Die Verordnung regelt, welche Informationen – neben den Versicherungsbedingungen – dem Versicherungsnehmer vor Abgabe seiner Vertragserklärung zur Verfügung gestellt werden müssen.
Besonderer Streitpunkt war die mögliche Offenlegung von Vergütungen, die der Vermittler erhält. In der Verordnung ist nun geregelt, dass bei Lebens-, Kranken- und Berufsunfähigkeitsversicherungen sowie Unfallversicherungen mit Prämienrückgewähr die in der Prämie einkalkulierten Abschlusskosten anzugeben sind. Die Abschlusskosten enthalten nicht nur die Vergütung, die der Vermittler erhält, sondern auch alle anderen Aufwendungen, die dem Versicherer für den Außendienst entstehen. Enthalten sind in diesem Betrag auch Kosten für Werbung, Antragsbearbeitung und Risikoprüfung.
Die folgende Übersicht zeigt ihnen die wichtigsten Informationen, wie sie sich aus der VVG-InfoV ergeben.
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