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29.01.2010 | Wachstumsbeschleunigungsgesetz

Wichtige Steueränderungen für Sie ab 2010

Die Änderungen nach dem „Wachstumsbeschleunigungsgesetz“ (Abruf-Nr. 100054) sind zum 1. Januar 2010 in Kraft getreten. Die drei für Sie wichtigsten haben wir nachfolgend aufgelistet.  

 

Geringwertige Wirtschaftsgüter  

Seit 2008 konnten Sie nur noch Wirtschaftgüter mit Anschaffungs- und Herstellungskosten (AHK) von maximal 150 Euro netto als Geringwertige Wirtschaftsgüter sofort abschreiben. Wirtschaftsgüter zwischen 151 und 1.000 Euro netto mussten zwingend einen jahrgangsbezogenen Abschreibungspool bilden und dann pauschal über fünf Jahre abgeschrieben werden.  

 

Neu: Wirtschaftsgüter, die Sie als nicht umsatzsteuerpflichtiger Versicherungsvertreter ab 1. Januar 2010 anschaffen und die AHK von maximal 487,90 Euro brutto (= 410 Euro netto) haben, können Sie künftig sofort abschreiben.  

Gewerbesteuer

Bei den gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen wird der Finanzierungsanteil bei Mieten und Pachten für unbewegliche Wirtschaftsgüter von bisher 65 auf 50 Prozent ab dem Erhebungszeitraum 2010 herabgesetzt.