· Fachbeitrag · Wettbewerbsrecht
Versicherungswechsel: Durchsuchung der Agentur oft unzulässig
von Rechtsanwalt Lutz Eggebrecht, Kanzlei Dr. Heinicke, Eggebrecht, Ossenforth & Kollegen, München
| Fehleinschätzungen sind bei Ermittlungsrichtern an der Tagesordnung, wenn es um die Anordnung von Durchsuchungen und die Beschlagnahme von Unterlagen in Agenturen geht, nachdem der Versicherungsvertreter zu einem Konkurrenzunternehmen gewechselt ist. Die Richter verkennen häufig, dass der Vertreter rechtmäßig gehandelt und keine Straftat begangen hat. Wahren Sie deshalb Ihre Rechte. |
Versicherer erwirkt Durchsuchung und Beschlagnahme
Ausschließlichkeitsvertreter wechseln nach Beendigung ihres Agenturvertrags oft zu einem Konkurrenzunternehmen und betreiben nachvertraglichen Wettbewerb. Der ehemalige Versicherer stellt dann Strafanzeige wegen unzulässiger Verwertung von Geschäftsgeheimnissen. Dabei regt er an, die Geschäfts- und Privaträume des Vertreters zu durchsuchen und Versicherungsunterlagen zu beschlagnahmen. Mit der Durchsuchung und Beschlagnahme von Akten oder PCs bezweckt der Versicherer zweierlei:
- Er will den ausgeschiedenen Versicherungsvertreter in seiner neuen Tätigkeit behindern und den nachvertraglichen Wettbewerb beeinträchtigen.
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