01.03.2006 | Wohnungsbau
Erwerb eines Genossenschaftsanteils mit Rücktrittsrecht
Der Erwerber eines Genossenschaftsanteils hat auch Anspruch auf die Eigenheimförderung, wenn ihm ein Rücktrittsrecht für den Fall eingeräumt wird, dass ihm keine Eigenheimförderung gewährt wird. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden. Im Urteilsfall erhielt der Erwerber mit der Bestätigung seiner "Beitritts- und Beteiligungserklärung" ein Schreiben. In diesem stand, dass ihm die gezahlte Einlage erstattet wird, wenn er einen negativen Bescheid über die Eigenheimförderung erhalten sollte. Die Finanzverwaltung stellte sich auf den Standpunkt, der Erwerber sei nicht Mitglied der Genossenschaft geworden, weil sein Beitritt unter einer aufschiebenden Bedingung gestanden habe (§ 15 Absatz 1 Genossenschaftsgesetz). Anders der BFH: Wurde der Beitritt von der Genossenschaft angenommen, ist auch bei einer vereinbarten Rückzahlungsklausel die Voraussetzung "Beitritt zur Genossenschaft" erfüllt.
Beachten Sie: Seit dem 1. Januar 2006 gibt es keine Förderung mehr. Die Entscheidung ist daher nur für Altfälle von Bedeutung. (Urteil vom 22.9.2005, Az: IX R 72/03; Abruf-Nr. 060416 )