01.07.2006 | Zeitlich befristete Leibrenten
Was Sie in punkto Steuern wissen müssen
von Erich Holzner, Leiter Privatkunden-Marktmanagement, Swiss Life, München
Die Regelungen im Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) haben das Interesse an zeitlich befristeten Leibrenten gesteigert. Im folgenden Beitrag stellen wir Ihnen vor, was bei deren Besteuerung gilt.
Zeitlich befristete Leibrenten - auch als abgekürzte Leibrenten bezeichnet - sind dadurch charakterisiert, dass
die Rentenzahlungsdauer einerseits von der Lebensdauer der versicherten Person abhängt, |
andererseits aber definitiv nach Ablauf einer vereinbarten Dauer endet, auch wenn die versicherte Person dann noch lebt. |
Wie bei lebenslang zahlbaren Renten präferieren die Kunden auch bei zeitlich befristeten Leibrenten, dass eine bestimmte Rentenzahlungsdauer garantiert wird. Damit wollen die Kunden sicherstellen, dass das eingezahlte Geld auf jeden Fall größtenteils wieder an den Einzahler oder die Erben zurückfließt.
Bei zeitlich befristeten Leibrenten unterliegt nur der Ertragsanteil der Einkommensteuer. Das ist genauso wie bei den lebenslang zahlbaren Leibrenten.
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