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01.12.2004 | Zwischengewinn bei Fonds ab 2005 wieder berücksichtigt

Reagieren Sie richtig bei An- und Verkauf

von Diplom-Finanzwirt Robert Kracht, Bonn

Der Zwischengewinn bei Fondsanteilen wurde erst zum 1. Januar 2004 abgeschafft. Jetzt soll er wieder eingeführt werden. Das steht in Artikel 11 des Entwurfs zum "EU-Richtlinien-Umsetzungsgesetz" (Abruf-Nr.  042665 ). Das heißt: Sie können im Fonds angesammelte Zinsen und Dividenden nur noch durch einen Verkauf bis zum Jahresende steuerfrei realisieren. Vorausgesetzt, die einjährige Spekulationsfrist ist zu diesem Zeitpunkt abgelaufen oder Sie verfügen über verrechenbare Verluste.

Beispiel
Anleger A hat im Juni 2003 1.000 Anteile eines Rentenfonds erworben. Die Ausschüttung erfolgte Ende Februar 2004. Ende 2004 sind 3,50 Euro Zinsen im Kurs enthalten.
Verkauf erfolgt Ende 2004 Anfang 2005
Steuerpflichtige Kapitaleinnahmen 0 Euro 3.500 Euro
Fälliger Zinsabschlag 0 Euro 1.050 Euro
Spekulationsgewinn 0 Euro 0 Euro

Wollen Sie Fondsanteile kaufen, kann Warten vorteilhaft sein. Denn beim Kauf zahlen Sie die bis dahin angesammelten Zinsen über den Kaufpreis mit. Bei einem späteren Verkauf oder der Ausschüttung müssen Sie den Betrag mit versteuern. Warten Sie mit dem Kauf bis nächstes Jahr, können Sie die gekauften Zinsen wieder als negative Einnahme abziehen.

Beispiel
A will 1.000 Anteile eines Rentenfonds kaufen (4 Euro Zinsen im Kurs). Die Ausschüttung erfolgt im Februar (4,20 Euro Zinsanteil).
Kauf erfolgt Ende 2004 Anfang 2005
Ausschüttung Februar 2005: 4,20 Euro 4.200 Euro 4.200 Euro
./. Gezahlte Stückzinsen -------- 4.000 Euro
Kapitaleinnahmen 4.200 Euro 200 Euro

Unser Tipp: Beide Strategien gelten besonders für Renten- und Geldmarktfonds. Aktienfonds beinhalten meist nur geringe aufgelaufene Zinsen. Hier sollten Sie in erster Linie nach Anlagegesichtspunkten entscheiden. Bei Immobilienfonds ist ein Kauf im Jahr 2005 ratsam. Eine wichtige Rolle spielt außerdem der Termin der Auszahlung bzw. Thesaurierung. Liegt dieser kurz vor dem Kaufdatum, brauchen Sie sich auch bei Rentenfonds keine Gedanken machen.

Quelle: Ausgabe 12 / 2004 | Seite 20 | ID 97279