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01.06.2004 | Zwischengewinne zu Kursgewinnen machen

So profitieren Sie vom Wegfall der Zwischengewinnbesteuerung

Seit 1. Januar 2004 werden Zwischengewinne bei Fondsanteilen steuerlich nicht mehr berücksichtigt. Das heißt: Bei der Ausschüttung müssen Sie oder Ihre Kunden/Anleger alle Zwischengewinne versteuern, auch wenn Sie den Fondsanteil erst kurz vor dem Ausschüttungszeitpunkt erworben haben. Im Gegenzug können Sie künftig die Zwischengewinne in steuerfreie Kursgewinne verwandeln. Wie das geht, lesen Sie im folgenden Beitrag.

Die Besteuerung von Fondsanteilen

Zwischengewinne sind die aufgelaufenen Zinserträge aus den im Portfolio enthaltenen Wertpapieren, die seit der letzten Ausschüttung (bzw. Thesaurierung) bis zum Zeitpunkt des Kaufs der Fondsanteile angefallen sind. Der Anteilspreis eines Fonds beinhaltet diese Zwischengewinne. Folglich zahlen Sie beim Kauf eines Anteils diese mit. Das heißt: Je später im Fondsgeschäftsjahr Sie einen Anteil kaufen, desto mehr Zwischengewinne kaufen Sie.

Bisherige Regelung

Bislang konnten Sie bei einem unterjährigen Kauf (Kauf während des Fondsgeschäftsjahrs) die erworbenen Zwischengewinne als negative Einnahmen von Ihren steuerpflichtigen Einnahmen abziehen. Im Ausschüttungszeitpunkt mussten Sie nur die Zwischengewinne versteuern, die in der Haltedauer aufgelaufen waren.

Regelung seit dem 1. Januar 2004

Seit dem 1. Januar 2004 gilt: Aufgelaufene Zwischengewinne werden beim Kauf des Fondsanteils steuerlich nicht berücksichtigt. Im Ausschüttungszeitpunkt müssen Sie alle Zwischengewinne als Einnahmen aus Kapitalvermögen versteuern.

Anleger A kauft am 31. Mai 2004 einen Fondsanteil. Nächster Ausschüttungstermin ist der 1. Juli 2004. A kauft über den Anteilspreis alle bis Mai aufgelaufenen Zwischengewinne mit. Bei der Ausschüttung am 1.  Juli muss er alle Zwischengewinne versteuern. Nach der alten Regelung hätte er nur die Zwischengewinne versteuern müssen, die seit dem 1. Juni aufgelaufen sind.

Besteuerung beim Verkauf

Beim Verkauf der Anteile mussten Sie bisher die bis zu diesem Zeitpunkt aufgelaufenen Zwischengewinne versteuern. Seit dem 1. Januar 2004 sind diese Zwischengewinne als Kursgewinne steuerfrei, wenn die zwölfmonatige Spekulationsfrist abgelaufen ist.

Gestaltungsmöglichkeiten

Folgende Grundregeln sollten Sie oder Ihre Kunden/Anleger beim Kauf/Verkauf von Fondsanteilen künftig beachten: