01.06.2004 | Zwischengewinne zu Kursgewinnen machen
So profitieren Sie vom Wegfall der Zwischengewinnbesteuerung
Seit 1. Januar 2004 werden Zwischengewinne bei Fondsanteilen steuerlich nicht mehr berücksichtigt. Das heißt: Bei der Ausschüttung müssen Sie oder Ihre Kunden/Anleger alle Zwischengewinne versteuern, auch wenn Sie den Fondsanteil erst kurz vor dem Ausschüttungszeitpunkt erworben haben. Im Gegenzug können Sie künftig die Zwischengewinne in steuerfreie Kursgewinne verwandeln. Wie das geht, lesen Sie im folgenden Beitrag.
Zwischengewinne sind die aufgelaufenen Zinserträge aus den im Portfolio enthaltenen Wertpapieren, die seit der letzten Ausschüttung (bzw. Thesaurierung) bis zum Zeitpunkt des Kaufs der Fondsanteile angefallen sind. Der Anteilspreis eines Fonds beinhaltet diese Zwischengewinne. Folglich zahlen Sie beim Kauf eines Anteils diese mit. Das heißt: Je später im Fondsgeschäftsjahr Sie einen Anteil kaufen, desto mehr Zwischengewinne kaufen Sie.
Bislang konnten Sie bei einem unterjährigen Kauf (Kauf während des Fondsgeschäftsjahrs) die erworbenen Zwischengewinne als negative Einnahmen von Ihren steuerpflichtigen Einnahmen abziehen. Im Ausschüttungszeitpunkt mussten Sie nur die Zwischengewinne versteuern, die in der Haltedauer aufgelaufen waren.
Seit dem 1. Januar 2004 gilt: Aufgelaufene Zwischengewinne werden beim Kauf des Fondsanteils steuerlich nicht berücksichtigt. Im Ausschüttungszeitpunkt müssen Sie alle Zwischengewinne als Einnahmen aus Kapitalvermögen versteuern.
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Beim Verkauf der Anteile mussten Sie bisher die bis zu diesem Zeitpunkt aufgelaufenen Zwischengewinne versteuern. Seit dem 1. Januar 2004 sind diese Zwischengewinne als Kursgewinne steuerfrei, wenn die zwölfmonatige Spekulationsfrist abgelaufen ist.
Folgende Grundregeln sollten Sie oder Ihre Kunden/Anleger beim Kauf/Verkauf von Fondsanteilen künftig beachten:
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