· Fachbeitrag · Ausgleichsanspruch
So holen Sie beim Ausgleichsanspruch das Maximum für sich heraus - Teil II
von Rechtsanwalt Dr. Michael Wurdack und Rechtsanwalt Mathias Effenberger, Anwaltskanzlei Küstner, v. Manteuffel & Wurdack, Göttingen
| Der Ausgleichsanspruch stellt für viele Versicherungsvertreter die wirtschaftliche Absicherung oder gar die zentrale Altersversorgung dar. Die aktuelle Rechtsprechung hat jetzt die Diskussion um die richtige Berechnung des Ausgleichsanspruchs neu entfacht. Daher erläutern wir Ihnen in einer Beitragsserie, wie Sie beim Ausgleichsanspruch das Maximum für sich herausholen. Erfahren Sie in diesem Beitrag alles über die Berechnung des Ausgleichsanspruchs nach den „Grundsätzen“. |
Die „Grundsätze“
In der Praxis werden die Ausgleichsansprüche von Versicherungs- und Bausparkassenvertretern regelmäßig nach den „Grundsätzen“ ermittelt und abgewickelt. Auf diese „Grundsätze“ haben sich die Spitzenverbände von Vertretervereinigungen, Versicherungsunternehmen und Bausparkassen verständigt, um ein einfacheres Berechnungsschema für Ausgleichsansprüche vorzuhalten. Spartenbezogen existieren fünf „Grundsätze“, und zwar für die Bereiche Sach, Leben, Kranken, Bausparen und Finanzdienstleistungen.
Verbandsangehörige Unternehmen sehen in ihren Vertreterverträgen regelmäßig vor, dass bei Entstehung eines Ausgleichsanspruchs die „Grundsätze“ angewendet werden sollen.
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