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· Fachbeitrag · Ausgleichsanspruch

So holen Sie beim Ausgleichsanspruch das Maximum für sich heraus - Teil V

von Rechtsanwalt Dr. Michael Wurdack und Rechtsanwalt Mathias Effenberger, Anwaltskanzlei Küstner, v. Manteuffel & Wurdack, Göttingen

| Der Ausgleichsanspruch stellt für viele Versicherungsvertreter die wirtschaftliche Absicherung oder gar die zentrale Altersversorgung dar. Die aktuelle Rechtsprechung hat jetzt die Diskussion um die richtige Berechnung des Ausgleichsanspruchs neu entfacht. Daher erläutern wir Ihnen in einer Beitragsserie, wie Sie beim Ausgleichsanspruch das Maximum für sich herausholen. Anhand eines praxistypischen Beispiels veranschaulichen wir nachfolgend, wie Sie bei der Berechnung des Ausgleichs vorgehen. |

Praxisbeispiel

Für die Berechnung haben wir einen Untervertreter gewählt, der aus der Agentur ausgeschieden ist.

  • Beispiel

Der ausgleichsberechtigte Handelsvertreter war ab dem 1. Oktober 2000 insgesamt 11 Jahre und 3 Monate als echter Untervertreter eines Agenturinhabers tätig. Der Schwerpunkt seiner Vermittlungs- und Betreuungstätigkeit lag im SUH-Bereich. Dem Untervertreter wurde zu Vertragsbeginn ein Bestand übertragen, den er kontinuierlich vergrößerte. Das Vertragsverhältnis endete in gegenseitigem Einvernehmen aus Altersgründen zum 31. Dezember 2011.