· Fachbeitrag · Auskunftsanspruch
OLG Hamm bestätigt: Auskunftsanspruch nur bei Provisionsanspruch
von Rechtsanwalt Kai-Uwe Recker, Kanzlei Dr. Heinicke, Eggebrecht & Partner mbB Rechtsanwälte, München
| Das OLG Hamm hat sich mit der Frage beschäftigt, ob vom Vertreter verlangte Auskünfte berechtigt sind ‒ und im konkreten Fall verneint. Es hält daran fest, dass ein Auskunftsanspruch nur dann besteht, wenn sich für den Vertreter über die Ergebnisse der Auskunft weitere Provisionsansprüche ergeben können ‒ wobei die Möglichkeit der positiven Veränderung reicht. |
Vertreter macht Auskunftsansprüche geltend
Der Vertreter verlangte über mehrere konkrete Versicherungsverträge bezogen auf einen Versicherungsnehmer klassische Auskünfte eines Buchauszugs. Sein Ziel war es, die Höhe einer Provision und hilfsweise eines Schadenersatzes beziffern zu können.
Im Vermittlervertrag des Vertreters war vereinbart, dass der Versicherer Bestände vom Vertreter auf eine andere Stelle übertragen kann, wenn
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