· Fachbeitrag · Bonifikation
Steht dem Vertreter die Bonifikation auch im gekündigten Agenturvertrag zu?
von Rechtsanwalt Bernhard Schleicher, Kanzlei Dr. Heinicke, Eggebrecht, Ossenforth und Kollegen, München
| Muss der Versicherer auch eine Bonifikation zahlen, wenn der Agenturvertrag bereits gekündigt ist. Diese Frage hat das LG München I jetzt zugunsten eines Vertreters beantwortet. Das Urteil ist nicht zuletzt deshalb praxisrelevant, weil es zum Thema Bonifikation im gekündigten Agenturvertrag kaum Urteile gibt. |
Versicherer-Kündigung aus angeblich begründetem Anlass
Der Versicherer kündigte den Agenturvertrag im Juli 2013 zum 30.09.2014, aus begründetem Anlass - angeblich wegen einer vertragswidrigen Konkurrenztätigkeit des Versicherungsvertreters. Der Versicherer bezahlte daraufhin weder den Ausgleichsanspruch noch die Bonifikation für das Jahr 2013, die sich auf ca. 42.300 Euro belief.
Der Vertreter klagte beides ein und gewann den Prozess (LG München I, Urteil vom 10.03.2017, Az. 10 HK O 12142/15, Abruf-Nr. 193981, rechtskräftig).
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